Lärm-/Schallschutz

 Für glasklaren Klang. Rundum sicher.

Schallimission

Bei Konzerten, Festivals und Open Airs wird’s oft laut. Klar: Das soll so sein. Jedoch ist Lautstärke nur bis zu einem gewissen Pegel gesund – und erlaubt.  

Im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes messen und überwachen wir die Beschallungslautstärke bzw. die Schallimmission. Hierfür arbeiten wir eng mit Fachpersonal und Ingenieur*innen zusammen. Schall soll schließlich bestenfalls nur dort ankommen, wo er hingehört und vor allem keine Grenzwerte überschreiten. Zur Rechtssicherheit des Betreibers und zum Schutz der Besucher. 

Wir führen Schallimmissionsmessungen gemäß  TA Lärm durch und ermitteln die Immissionen von Musikanlagen in der Nachbarschaft. Zur Schallpegelmessung im Zuschauerbereich setzen wir modernste Messgeräte von 10EaZy ein, die dem IEC 6172 Standard entsprechen und die DIN 15905-5 erfüllen.

Lärmschutz geht über Musik hinaus

Auch wenn einem zunächst Konzerte einfallen, ist Lärm- und Schallschutz keineswegs darauf beschränkt. Am Arbeitsplatz ist Lärmschutz bspw. Pflicht. Die Lärmschutzverordnung macht klare Vorgaben, welche Geräuschpegel überhaupt zulässig sind. Hier sind es meist Gespräche, Telefone, Drucker und andere Geräte, die den Geräuschpegel steigern. Diese Geräusche gilt es mit gezielten raumakustischen Maßnahmen abzufangen. Neben dem rechtlichen Aspekt erhöht eine verbesserte Akustik nachweislich die Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter*innen und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenskultur.  

Je nach Umgebung fertigen wir individuell angepasste Schallabsorber. Sei es für Großraumbüros, Besprechungsräume, Lobbys, Hallen oder Kindergärten. Eine verbesserte Raumakustik steigert das Wohlbefinden in jeder Umgebung merklich. 

Die akustischen und rechtlichen Bedingungen von Lärm- und Schallschutz können knifflig sein. Wir kümmern uns darum, damit Sie es nicht tun müssen. 

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